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1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 25 »Altes Krankenhaus«

Die Stadtvertretung hat am 25.01.2023 den Aufstellungsbeschluss für die durch Bebauungspläne überplanten Wohngebiete in Kappeln zur Regulierung von Ferienwohnnutzung gefasst.

Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre für die betreffenden Bebauungspläne beschlossen, die durch Beschluss am 22.01.2025 um ein Jahr verlängert wurde.

Zu den betroffenen Bebauungsplänen gehört auch die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 25 „Altes Krankenhaus“. Da die Grundzüge der ursprünglichen Planung zum B-Plan Nr. 25 durch diese Änderung nicht berührt werden, soll sie im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Daher wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1. BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 13 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen.

Am 16.01.2025 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema der Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Kappeln in der Mensa der Gemeinschaftsschule statt.

Für die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 25 „Altes Krankenhaus“ liegt nun ein Entwurf vor, der veröffentlicht wird. Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln mit Beschluss vom 05.05.2025 gebilligten und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 25 „Altes Krankenhaus“ und Begründung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 26.05.2025 bis zum 27.06.2025 im Internet veröffentlicht und kann unter folgendem Link über das Landesportal BOB-SH eingesehen werden: https://bob-sh.de/plan/1aebp25