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3. Änderung des B-Planes Nr. 34 "Innenstadtbereich"

Die Stadtvertretung hat am 22.06.2022 beschlossen, eine 3. Änderung des bestehenden, einfachen Bebauungsplanes Nr. 34 zur Regulierung von Ferienwohnnutzung im „Innenstadtbereich“ der Stadt Kappeln aufzustellen.

Am 12.07.2023 wurde für den Geltungsbereich dieser 3. Änderung des B-Planes Nr. 34 eine Veränderungssperre beschlossen. 

Die Stadtvertretung Kappeln hat am 22.01.2025 die Aufhebung des vorgenannten Aufstellungsbeschlusses und der Veränderungssperre beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 30.01.2025 mit nachfolgender Bekanntmachung veröffentlicht:

 Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses

Autor: Elke von Hoff