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5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 »An der Stettiner Straße"

Die Stadtvertretung hat am 25.01.2023 den Aufstellungsbeschluss für die durch Bebauungspläne überplanten Wohngebiete in Kappeln zur Regulierung von Ferienwohnnutzung gefasst.
Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre für die betreffenden Bebauungspläne beschlossen, die durch Beschluss am 22.01.2025 um ein Jahr verlängert wurde.

Zu den betroffenen Bebauungsplänen gehört auch die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „An der Stettiner Straße". Da die Grundzüge der ursprünglichen Planung zum B-Plan Nr. 45 durch diese Änderung nicht berührt werden, soll sie im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Daher wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1. BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 13 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen.

Am 16.01.2025 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema der Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Kappeln in der Mensa der Gemeinschaftsschule statt.

Für die 5. Änderung des B-Planes Nr. 45 liegt nun ein Entwurf vor, der veröffentlicht wird. Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln mit Beschluss vom 14.07.2025 gebilligten und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „An der Stettiner Straße" und Begründung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 28.07. bis zum 29.08.2025 im Internet veröffentlicht und kann unter folgendem Link über das Landesportal BOB-SH eingesehen werden https://bob-sh.de/plan/5aebp45