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54. F-Plan-Änderung "Hafenbistro auf Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"
Die 54. F-Plan-Änderung wurde am 08.04.2022 durch das Innenministerium gemäß § 6 BauGB genehmigt. Diese Genehmigung wurde am 11.05.2022 ortsüblich, u.a. auf dieser Homepage, bekanntgemacht.
Bis zur Digitalisierung der genehmigten Unterlagen verbleiben die nachfolgenden Auslegungsentwürfe an dieser Stelle zur Einsicht.
- Bekanntmachung der Auslegung 106 kB
Autor: Elke von Hoff