B-Plan-Änderungen zur Regulierung von Ferienwohnnutzung in überplanten Wohngebieten
Die Stadtvertretung Kappeln hat am 25.01.2023 die Aufstellung von nachfolgend genannten B-Plan-Änderungen zur Regulierung von Ferienwohnnutzung in überplanten allgemeinen und reinen Wohngebieten beschlossen und gleichzeitig die anhängende Veränderungssperre dafür erlassen.
Diese Veränderungssperre ist durch Beschluss der Stadtvertretung am 22.01.2025 um 1 Jahr für die nachfolgenden 11 B-Plan Änderungen verlängert worden. Dieser Beschluss wurde am 30.01.2025 bekannt gemacht, so dass die verlängerte Veränderungssperre bis zum 30.01.2026 in Kraft ist.
Nr. 5 „Dothmark“ = 2. Änderung
Nr. 25 „Altes Krankenhaus“ = 1. Änderung
Nr. 31 „Espenisstraße“ = 2. Änderung
Nr. 40 „Östlich der Flensburger Straße, jetzt: Süeskoppel“ = 4. Änderung
Nr. 43 „Östlich der Eckernförder Straße/Südlich Am Winkel, jetzt: Faaborgweg“ = 4. Änderung
Nr. 44 „Schulstraße/Fegetascher Weg; jetzt Ustkaweg“ = 2. Änderung
Nr. 45 „An der Stettiner Straße“ = 5. Änderung
Nr. 48 „Olpenitzdorf; jetzt: Wiesengrund“ = 1. Änderung
Nr. 53 „Gebiet zw. der Flensburger Straße und der Straße Süeskoppel; jetzt: Meratebogen und Innere Süeskoppel“ = 4. Änderung
Nr. 86 „Wohngebietserweiterung im nordöstl. Königsberger Ring“ = 1. Änderung
Nr. 88 „Erweiterung Wohngebiet in der nördl. Schulstr.; jetzt: Vorm Amalienfeld und Hinterm Bauernteich“ = 1. Änderung
Bekanntmachung-Verlängerung-Veränderungssperre_11B-Plan-Änderungen
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