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Veränderungssperre für Bereich der 1. Änderung B-Planes Nr. 71 "Südhafen"
Für den Teilbereich der im B-Plan Nr. 71 festgesetzten Flächen für Bahnanlagen wurde am 18.12.2019 die Aufstellung einer 1. Änderung des B-Planes Nr. 71 beschlossen.
In gleicher Sitzung wurde für diesen Geltungsbereich die nachfolgende Veränderungssperre beschlossen. Diese wurde am 20.12.2019 bekannt gemacht und ist somit am 21.12.2019 in Kraft getreten.
Autor: Elke von Hoff