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22.10.2019

Beschluss der 9. Änderung des B-Planes Nr. 16 „Mehlby-Holzkoppel“ der Stadt Kappeln für den südwestlichen Bereich des Gewerbegebietes Mehlbydiek

Die Stadtvertretung Kappeln hat in ihrer Sitzung am 02.10.2019 die 9. Änderung des B-Planes Nr. 16 der Stadt Kappeln für das Gebiet „Mehlby-Holzkoppel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
Dieses wird hiermit bekannt gemacht.
Die Bebauungsplanänderung tritt mit Beginn des 23.10.2019 in Kraft. Alle Interessierten können die B-Plan-Änderung und die Begründung von diesem Tage ab in der Stadtverwaltung Kappeln, Rathaus, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nr. 23, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend sind diese Dokumente an diese Beanntmachung angehängt und im Internet unter der Adresse www.kappeln.de/Bauleitplanung einzusehen.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Kappeln geltend gemacht worden sind.
Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die frist-gemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Bebauungsplanänderung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, da der Bereich als Gewerbegebiet dargestellt ist.

24376 Kappeln, den 22.10.2019 Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
gez. Traulsen
Bürgermeister

9.Änderung B-Plan Nr. 16 - PLAN + TEXT

9.Änderung B-Plan Nr. 16 - BEGRÜNDUNG