Arnis
Arnis, die kleinste Stadt Deutschlands, liegt auf einer Halbinsel in der Schlei. Der Ort wurde 1667 gegründet und erhielt 1866 den Status „Flecken“ und ab 1934 wurde aus dem Flecken Arnis die Stadt Arnis.
Maritimes Handwerk und Kunsthandwerk prägen das heutige Arnis. Besucher sollten ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz vor der Stadt abstellen und das hübsche Städtchen an der Schlei zu Fuß erkunden. Gemütliche Gaststätten laden zum Verweilen ein und verwöhnen Ihre Gäste unter anderem mit fangfrischem Fisch. Von Arnis verkehrt eine Fähre nach Sundsacker, sie verbindet die Landschaften Angeln und Schwansen.
Hier finden Sie ausführliche Informationen über die Stadt Arnis Internetauftritt der Stadt Arnis
Bekanntmachungen
Arnis
Zahlen, Daten, Fakten
Einwohnerzahl
284 (Stand 31.12.2018)
Fläche
0,45 km2
Ortsgründung
1667
Stadtrecht seit
1934
Postleitzahl
24399
Vorwahl
04642
Kreis
Schleswig-Flensburg
Amtsträger
Bürgermeister
Jens Matthiesen
E-Mail: jens.matthiesen@amt-kappeln-land.de
Verwaltung über Stadtverwaltung Kappeln
Reeperbahn 2, 24376 Kappeln
Telefon: +49 4642 183-0
E-Mail: info@stadt-kappeln.de
kommissarischer Gemeindewehrführer
Carsten Schmidt
Schleswiger Str. 10
24376 Kappeln
Mobil: +49 162 8711472
Telefon: +49 4642 987692
Stellvertretender kommissarischer Gemeindewehrführer
Kai Luszczak
Königstein 2
24376 Grödersby
Mobil: +49 173 2159112
Politik
Stadtvertretung
Jens Matthiesen
SSW, Bürgermeister
Gertje Rubin
SSW, stellv. Bürgermeisterin
Andreas Jaich
BfA
Tim Bögel
BfA
Peter Kühn
BfA
Michelle Dieckmann
BfA
Hans-Christian Schumacher
SSW
Mayc Nickel
SSW
Tobias Breithaupt
SSW
Bauausschuss
Hans-Joachim Schumacher
Vorsitzender
Peter Kühn
Tobias Breithaupt
Hans-Christian Schumacher
Clemens von Collas
Bürgerliches Mitglied
Finanzausschuss
Andreas Jaich
Vorsitzender
Mayc Nickel
Michelle Dieckmann
Axel Kühn
Bürgerliches Mitglied
Bo Hillebrand
Bürgerliches Mitglied
Touristikausschuss
Jolan Kieschke
Vorsitzende, Bürgerliches Mitglied
Edda Salander-Jones
Bürgerliches Mitglied
Tim Bögel
Peter Kühn
Hans-Christian Schumacher
Rechnungsprüfungsausschuss
Tim Bögel
Vorsitzender
Peter Kühn
Hans-Christian Schumacher
Kirche Arnis
Die Schifferkirche von 1673 gilt als das älteste Bauwerk von Arnis.
Das Datum steht über der Nordertür, diese Seite ist noch als ursprüngliche Fachwerkmauer erhalten.
Ein Kuriosum ist die Kanzel, die angeblich aus einer untergegangenen Kirche im Nordseegebiet stammen soll. Sie ist von 1573 und somit 100 Jahre älter als die Schifferkirche. Sehenswert sind die prachtvollen Votivschiffe aus dem 18. und 19. Jahrhundert, die unter der Decke der Kirche hängen. Sie wurden von Arnisser Seefahrern als Dank für die glückliche Heimkehr gestiftet.
Kirchengemeinde Arnis – Rabenkirchen
Gottesdienst in der Schifferkirche
in der Regel Sonntags 11.00 Uhr (bitte Tagespresse beachten)
Pastor
Simeon Lammert
Telefon: +49 151 11570666
E-Mail: slammert.ostangeln@kirche-slfl.de
Pastorat
Steenstraat 2 a
24407 Rabenkirchen-Faulück
Telefon: +49 4643 1856126
Fax: +49 4643 186650
Küsterin Arnis
Karin Borngräber
Telefon: +49 4642 924727
Kirchenbauverein Arnis-Rabenkirchen e.V.
Arnisser Str. 5
24407 Rabenkirchen-Faulück
E-Mail: kirchenbauverein@gmx.de
Kirchenbauverein Arnis-Rabenkirchen e.V.
Ortsrecht / Satzungen
Hier finden Sie alle aktuellen Satzungen der Stadt Arnis: Ortsrecht / Satzungen
Bauleitplanung Arnis
Die rechtskräftigen Bebauungspläne und sonstige Satzungen im Bauwesen der Stadt Arnis finden Sie entweder im Digitalen Atlas Nord ...
Hinweise zur Bedienung finden Sie hier.
Bebauungspläne
Sonstige Satzungen im Bauwesen
... oder direkt über die folgende grau unterlegte Überschrift:
Bebauungspläne und sonstige Satzungen im Bauwesen der Stadt Arnis
Rechtskräftige Bebauungspläne und Satzungen im Bauwesen
B-Plan Nr. 1 "Sondergebiet Werften"
B-Plan Nr. 1
B-Plan Nr. 1, 1. Änderung (Werftgelände Strandweg 124 inkl. Wasserfläche)
B-Plan Nr. 1, 3. Änderung (Bereich Parkstr. 115)
B-Plan Nr. 1, 4. Änderung (nördlicher Teil des Werftgeländes Strandweg 124)
B-Plan Nr. 1, 5. Änderung (Werftgelände Strandweg)
- Planzeichnung mit Text 3.3 MB
- Begründung 2 MB
1. Nachtrag zur Erhaltungssatzung Arnis (2019)
Veränderungssperre zum B-Plan Nr. 3 "Ortskern der Stadt Arnis"
Die Stadtvertretung hat am 13.06.2023 nachfolgende Veränderungssperre für den aufgestellten B-Plan Nr. 3 "Ortskern der Stadt Arnis" beschlossen.
Die Veränderungssperre wurde am 14.06.2023 durch Aushang bekanntgemacht.
Durch Beschluss der Stadtvertretung Arnis am 08.04.2025 wurde die Veränderungssperre um 1 Jahr verlängert. Die Bekanntmachung der Verlängerung erfolgt ab dem 17.04.2025 durch Aushang.
Bebauungspläne im Verfahren
B-Plan Nr. 2 "Neubau Feuerwehrgerätehaus"
Die Stadtvertretung Arnis hatte am 12.04.2016 die Aufstellung eines selbstständigen B-Planes Nr. 2 zum "Neubau eines Feuerwehrgerätehauses" zwischen dem vorhandenen Feuerwehrgebäude und dem öffentlichen Großparkplatz beschlossen.
Die frühzeitigen Beteiligungen (auch Bürgerinformation) nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurden Ende 2016 bis Anfang 2017 durchgeführt.
Da die ursprünglich geplante Hochbauplanung nicht realisiert werden konnte, ruhte das Bauleitplanverfahren bis zur Fortschreibung des Ortskernentwicklungskonzeptes im Jahr 2023. Der nach einem Architekturwettbewerb ausgewählte Hochbauentwurf bildet nun die Grundlage für den am 10.09.2024 gebilligten Entwurf des B-Planes Nr. 2.
Am 19.09.2024 wird durch Aushang bekanntgemacht, dass die öffentliche Auslegung des gebilligten Entwurfes sowie weitere umweltrelevante Informationen in der Zeit vom 07.10. bis einschl. 08.11.2024 durchgeführt wird.
- Natura2000-Vorprüfung 1.6 MB
- Schallgutachten 1.4 MB
B-Plan Nr. 3 "Ortskern der Stadt Arnis"
Die Stadtvertretung Arnis hat am 13.06.2023 die Aufstellung eines B-Planes Nr. 3 für den "Ortskern der Stadt Arnis" aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung der historischen Stadtstruktur durch Festsetzungen zu Nutzungen in den rückwärtigen Grundstücksbereichen.
- Sicherung des Ortsbilds durch Festsetzungen zur Ortsgestalt (z.B. Fassade, Dacheindeckung, Einfriedigungen)
- Regelungen zur Begrenzung von Ferienwohnnutzungen, um Dauerwohnraum zu sichern und damit die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten.
Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 14.06.2023 durch Aushang bekanntgemacht.
Für den Geltungsbereich des künftigen B-Planes Nr. 3 wurde anschließend eine Veränderungssperre erlassen.