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Städtebauförderung: Altstadt Kappeln

Die Städtebauförderung: eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen

Seit 1971 stellen Bund und Länder im Rahmen der sogenannten Städtebauförderung Finanzhilfen bereit, um die Kommunen bei der Beseitigung städtebaulicher Missstände zu unterstützen. Ziel ist die Initiierung und Umsetzung positiver sowie nachhaltiger Stadtentwicklungsprozesse, die idealerweise mit weiteren öffentlichen und privaten Investitionen einhergehen. Die Städtebauförderung unterstützt die Kommunen bei der Bewältigung komplexer stadtentwicklungspolitischer Aufgaben und ist ein wichtiger Baustein für die erforderliche Anpassung an den demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftsstrukturellen und klimatischen Wandel.

Bundesweit unterstützt die Städtebauförderung seit 1971 mehr als 11.000 städtebauliche Gesamtmaßnahmen in mehr als 3.900 Städten und Gemeinden. Allein in Schleswig-Holstein wurden seit 1971 Fördermittel in Höhe von ca. einer Milliarden Euro verbaut. Viele Plätze, Parks und Straßen wären ohne die Unterstützung der Städtebauförderung nicht umgestaltet, viele private Gebäude nicht saniert, viele öffentliche Gebäude nicht errichtet worden. Die Städtebauförderungsmittel stoßen hierbei das 7,1-fache an weiteren öffentlichen und privaten Investitionen im Gebiet an, d.h. ein Euro von Bund und Land steht durchschnittlich im Zusammenhang mit Investitionen von über sieben Euro in den betrachteten Gebieten.

Eine ganzheitliche, sich den Herausforderungen anpassende städtebauliche Planung ist zentraler Baustein jeder städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Kriterien für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind nachgewiesene städtebauliche Missstände, ein städtebauliches Entwicklungskonzept, das auf die Beseitigung der identifizierten Missstände ausgerichtet ist, eine nachhaltige und transparente Umsetzung der im Entwicklungskonzept definierten Maßnahmen sowie ein fest umgrenztes Sanierungs- beziehungsweise Fördergebiet.

Bürger*innen sowie lokale und regionale Akteure*innen werden intensiv in die Planungen einbezogen. Öffentlichkeitsarbeit, Transparenz und ein umfassender Beteiligungsprozess dienen dazu, Verständnis zu fördern, den Durchführungsprozess zu optimieren und private Investitionen anzustoßen.

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt Kappeln“

Die Städtebauförderung von Bund und Ländern unterstützt die Stadt Kappeln dabei, ihre Altstadt an die zukünftigen demographischen, gesellschaftlichen, wirtschaftsstrukturellen und klimatischen Herausforderungen anzupassen. Durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen, beispielsweise die Modernisierung der Stadtbücherei, die Erneuerung des ZOB oder die Aufwertung der Fußgängerzone soll das Gebiet als vielschichtige, lebendige und lebenswerte Altstadt erlebbar werden, die dem Wohnen, Arbeiten und Einkaufen ebenso dient wie Freizeit-, Erholungs- und Bildungszwecken. Ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, das auf vorhandenen Stärken aufbaut, gibt hierbei den Handlungs- und Orientierungsrahmen für zukünftige stadtplanerische Entwicklungen im Förder- beziehungsweise Sanierungsgebiet vor.

Das Förder- bzw. Sanierungsgebiet
Das Förder- bzw. Sanierungsgebiet


Folgende konkreten Entwicklungsziele werden mit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme, die sich über einen Zeitraum von 15 Jahren erstreckt, verfolgt:

-       Weiterentwicklung und Qualifizierung der kulturellen Infrastruktur in der Altstadt

-       Revitalisierung und Aufwertung des Mühlenumfelds

-       Steigerung der Aufenthaltsqualität und Nutzbarkeit der Fußgängerzone

-       Qualifizierung und gestalterische Aufwertung des Deekelsenplatzes

-       Barrierefreie Gestaltung der Altstadt

-       Neugestaltung des ZOB


Rechtsgrundlagen

Sechster Abschnitt des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015) und der Satzung der Stadt Kappeln über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt Kappeln“


Hinweise für Grundstückseigentümer*innen

Nach § 136 des Baugesetzbuches liegt die „einheitliche und zügige Durchführung“ der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Interesse. Private Vorhaben sollen den Sanierungsprozess nicht „wesentlich erschweren“ oder gar „unmöglich machen“. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber Grundstücke, die ganz oder teilweise im Sanierungsgebiet liegen, mit besonderen Pflichten belegt.

Unter anderem benötigen gemäß § 144 des Baugesetzbuches (BauGB) einer schriftlichen Genehmigung der Kommune:

  • der Verkauf oder die Teilung eines Grundstückes,
  • die Bestellung und Veränderung eines Erbbaurechts,
  • die Eintragung einer Hypothek, Grundschuld oder einer anderen dinglichen Grundstücksbelastung im Grundbuch,
  • die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast

Zusätzlich besitzt die Kommune an Grundstücksflächen, die für die Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme benötigt werden, ein gesetzliches Vorkaufsrecht.

In der Praxis der Grundstücksgeschäfte wird der beauftragte Notar automatisch die erforderliche Sanierungsgenehmigung beantragen. Der Notar erfährt von der Genehmigungsnotwendigkeit durch den Sanierungsvermerk, den das Grundbuchamt im Grundbuch der jeweiligen Eigentümer*innen eingetragen hat. Dabei handelt es sich im Sinne des Wortes um einen Vermerk. Der Sanierungsvermerk ist kein belastendes Recht und wird ohne Rangstelle im Grundbuch vermerkt.


Ergänzende Unterlagen

Nachfolgend finden Sie weiterführende Unterlagen zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Altstadt Kappeln“: 

Zukunftskonzept Daseinsvorsorge

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK)

IEK: Kartenmaterial

Sanierungsssatzung

Sanierungszeitung, 2. Auflage

Lageplan
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Logos Städtebauförderung
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