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Bauleitplanung

Bebauungspläne

Rechtskräftige Bebauungspläne

B-Plan Nr. 1 "Ellenberg"

1. Änderung (für den gesamten Geltungsbereich des B-Planes Nr. 1)

2. Änderung (für den nördlichen Teil des B-Planes Nr. 1 bis Borkumer Straße )

8. Änderung (Aufstockung in 2 Teilbereichen)

9. Änderung (für den Parkplatz nördlich der vorhandenen Teiche

11. Änderung (Wohnbebauung an den Teichen)

13. Änderung (Neubau Pumpstation)

B-Plan Nr. 3 "Konsul-Lorentzen-Straße"

B-Plan Nr. 13 "Mehlby" (Wohngebiet An der Kirsebek/Langeland)

B-Plan Nr. 15 "Loitmark-Kathenfeld" (Gewerbegebiet Bernard-Liening-Straße)

B-Plan Nr. 16 "Mehlby-Holzkoppel" (Gewerbegebiet Mehlbydiek von B 199 bis Wanderweg)

3. Änderung B-Plan Nr. 16 (Art und Größe der zulässigen Einzelhandelsbetriebe)

4. Änderung B-Plan Nr. 16 (nordöstlicher Randbereich zum Wald Wassermühlenholz)

9. Änderung B-Plan Nr. 16 (südwestlicher Teilbereich)

B-Plan Nr. 21 "Olperörweg"

B-Plan Nr. 21 "Olperörweg"

1. Änderung B-Plan Nr. 21 (textliche Änderung zu Garagendächern)

B-Plan Nr. 25 "Altes Krankenhaus" (Kay-Nebel-Weg)

B-Plan Nr. 26 "Alte Jugendherberge" in Grauhöft

B-Plan Nr. 28 "Gebiet südlich der Borkumer Straße"

B-Plan Nr. 28, 1. Änderung (gesamter Geltungsbereich für Frischemarkt und Discounter)

B-Plan Nr. 31 "Espenisstraße"

 1. Änderung B-Plan Nr. 31, (textliche Änderung)

2. Änderung B-Plan Nr. 31 (Ferienwohnungen)

B-Plan Nr. 32 "Sandbek"

B-Plan Nr. 32 (westliche Erweiterung Gewerbegebiet Mehlbydiek bis Verkehrskreisel)

B-Plan Nr. 32, 1. Änderung (Anbindung an Wohngebiet Süeskoppel)

B-Plan Nr. 34 "Innenstadtbereich" (Ausschluss von Vergnügungsstätten, Tankstellen, Gartenbaubetrieben)

B-Plan Nr. 40 "Östlich der Flensburger Sraße" (Wohngebiet Süeskoppel)

B-Plan Nr. 43 "Östlich der Eckernförder Straße/Südlich Am Winkel"

B-Plan Nr. 43, 3. Änderung (Wohngebiet Faaborgweg - gesamter Geltungsbereich)

B-Plan Nr. 43, 4. Änderung (Ferienwohnungen)

B-Plan Nr. 44 "Schulstraße / Fegetascher Weg" (Wohngebiet Ustkaweg)

B-Plan Nr. 44, 2. Änderung (Ferienwohnungen)

B-Plan Nr. 45 "An der Stettiner Straße"

B-Plan Nr. 45 (Neubaugebiet am Ende der Stettiner Straße)

B-Plan Nr. 45, 3. Änderung (textliche Änderung zu Wintergärten und Terrassen)

B-Plan Nr. 45, 5. Änderung (Ferienwohnungen)

B-Plan Nr. 48 "Olpenitzdorf" (Wiesengrund)

B-Plan Nr. 48, 1. Änderung (Ferienwohnungen)

B-Plan Nr. 50 "Nestleweg/Arnisser Straße" (ehemaliges Orthopediagelände)

B-Plan Nr. 51 "Wassermühlenstraße" (ehemalige Steilmanngebäude)

B-Plan Nr. 52 "Lüttfelder Straße" (Bebauung in zweiter Reihe)

B-Plan Nr. 53 "Gebiet zwischen Flensburger Straße und Süeskoppel"

B-Plan Nr. 53 (Wohngebietserweiterung Meratebogen und Innere Süeskoppel)

B-Plan Nr. 53, 3.Änderung + Erweiterung (Knickentwidmung)

Die Stadtvertretung Kappeln hat am 24.01.2024 den Satzungsbeschluss zur 3. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 53 gefasst. Der Satzungsbeschluss wurde am 08.02.2024 bekanntgemacht, so dass die Satzung am 09.02.2024 rechtskräftig geworden ist.

B-Plan Nr. 53, 4. Änderung (Ferienwohnungen)

B-Plan Nr. 54 "nördlicher Königsberger Ring"

B-Plan Nr. 54 (Wohnbebauung in zweiter Reihe)

B-Plan Nr. 59 "ehemaliger Brückenkopf auf Ellenberger Seite"

B-Plan Nr. 63 "Campingplatz Openitz"

B-Plan Nr. 64 "Reeperbahn" (Wohnen am Pastorenhof)

B-Plan Nr. 64, 1. Änderung (Ferienwohnungen)

B-Plan Nr. 65 "Port Olpenitz"

B-Plan Nr. 65, 13. Änderung (Adventure-Minigolfanlage)

B-Plan Nr. 65, 14. Änderung (zwischen der Marina und Südring)

Die Stadtvertretung hat am 20.11.2024 den Satzungsbeschluss für die 14. Änderung des B-Planes Nr. 65 für den Bereich zwischen der Marina und der Straße Südring gefasst.

Die B-Plan-Satzung wurde ausgefertigt und am 19.12.2024 abschließend bekanntgemacht. Somit ist sie ab dem 20.12.2024 rechtskräftig.

Bis die B-Plan-Satzung digital vorliegt, haben wir hier die inhaltlich korrekten, jedoch noch nicht unterzeichneten Unterlagen hochgeladen. Die Originalsatzung kann während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kappeln eingesehen werden.

Bekanntmachung der Satzung

B-Plan Nr. 67 "Lotseninsel" in Schleimünde

B-Plan Nr. 68 "Erweiterung der Tischlerei an der Arnisser Straße, südlich der Bahnschienen"

B-Plan Nr. 69 "Veranstaltungshalle im Bahnhofsweg"

B-Plan Nr. 70 "östlich der Wassermühlenstraße, gegenüber Straße Neukappeln"

B-Plan Nr. 70 (barrierearme Wohnbebauung)

B-Plan Nr. 70 -Ursprungssatzung

1. Änderung B-Plan Nr. 70 (Sozialzentrum)

B-Plan Nr. 71 "Südhafen"

B-Plan Nr. 71 "Südhafen" für den Bereich zwischen der Schleibrücke und der Cremilk GmbH

1. Änderung B-Plan Nr. 71

B-Plan Nr. 74 "Schleiterrassen"

B-Plan Nr. 74 (ehemalige Marinewaffenschule Ellenberg)

B-Plan Nr. 74, 1. Änderung (Reetdachsiedlung)

B-Plan Nr. 74, 2. Änderung (Ausschluss Ferienwohnungen)

B-Plan Nr. 74, 3. Änderung (3 Teilgebiete + textliche Änderungen)

Die 3. B-Plan-Änderung betrifft 3 Teilgebiete (siehe Planzeichnung) sowie textliche Änderungen für den gesamten Geltungsbereich des B-Planes Nr. 74.

B-Plan Nr. 74, 4. Änderung (Stützwände)

B-Plan Nr. 74, 5. Änderung (Stellplätze im WA-10-Gebiet)

B-Plan Nr. 76 "Gebiet nördlich angrenzend an Klärwerk, Arnisser Straße"

B-Plan Nr. 77 "Poststraße 14-16"

B-Plan Nr. 78 "Tier-, Natur- und Jugendzentrum in Weidefeld"

B-Plan Nr. 78

Die Datei enthält die Planzeichnung, den Text und die Begründung

B-Plan Nr. 78, 1. Änderung (Einrichtung Bärengehege)

Die Datei enthält die Planzeichnung, den Text und die Begründung.

B-Plan Nr 79 "Unterkünfte für Asylbegehrende auf ehemaligem Sportplatz Loitmarkfeld"

B-Plan Nr. 80 "Cremilk und Umgebung"

B-Plan Nr. 81 für den Bereich der Werften in "Grauhöft"

B-Plan Nr. 84 "Pferdehof an Eckernförder Straße in Kopperby-Heide"

B-Plan Nr. 86 "Wohngebietserweiterung im nordöstlichen Königsberger Ring"

B-Plan Nr. 87 "Erweiterung des Waldorfkindergartens"

B-Plan Nr. 88 "Wohngebiet nördlich der Schulstraße"
(Vorm Amalienfeld und Hinterm Bauernteich)

B-Plan Nr. 90 "Wohnmobilplatz nördlich der alten Ziegelei"

B-Plan Nr. 91 "Eckernförder Straße, gegenüber der Jugendherberge"

VB-Plan Nr. 93 "Hafenbistro auf dem Bootssteg, Am Südhafen 3"

Bebauungspläne im Verfahren

B-Plan Nr. 74 "Schleiterrassen", 6. Änderung 

Die Stadtvertretung Kappeln hat in ihrer Sitzung am 12.11.2025 beschlossen, eine 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 der Stadt Kappeln für das Gebiet „Schleiterrassen“ aufzustellen.

Planungsziel dieser B-Plan-Änderung ist es, für den östlichen Teil des WA10-Gebietes Anpassungen der Baugrenzen vorzunehmen, sowie die mit der 3. Änderung des B-Planes Nr. 74 getroffenen Festsetzungen für das gesamte B-Plan Gebiet mit allen Teilgebieten zur Anwendung zu bringen.

Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln in seiner Sitzung am 03.11.2025 im Vorwege zum Aufstellungsbeschluss, gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 6. Änderung des B-Planes Nr. 74 der Stadt Kappeln für das Gebiet „Schleiterrassen“ und der Begründung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 24.11. bis einschl. 30.12.2025 im Internet veröffentlicht und können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://bob-sh.de/plan/6aebp74

Die Abgabe einer Stellungnahme ist ebenfalls bis zum 30.12.2025  an die E-Mail Adresse: bauleitplanung@stadt-kappeln.de, oder in schriftlicher Form an die Stadt Kappeln möglich.



B-Plan Nr. 83 "Interkommunales Gewerbegebiet an der B203/Ostseestraße"

Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln in seiner Sitzung am 03.11.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des B-Planes Nr. 83 der Stadt Kappeln für das Gebiet „Interkommunales Gewerbegebiet an der B203/Ostseestraße“, sowie der 46. Änderung des F-Planes der Stadt Kappeln und der Begründung inkl. Umweltbericht dazu, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 24.11.2025 bis einschl. 30.12.2025 im Internet veröffentlicht und können unter folgenden Link eingesehen werden:

https://bob-sh.de/plan/bp83

Die Abgabe einer Stellungnahme ist ebenfalls bis zum 30.12.2025  an die E-Mail Adresse: bauleitplanung@stadt-kappeln.de, oder in schriftlicher Form an die Stadt Kappeln möglich.


B-Plan Nr. 95 "Erweiterung Mehlby-Nord"

Die Stadtvertretung hat am 24.08.2022 die Aufstellung des B-Planes Nr. 95 zur Erweiterung des Wohngebietes in "Mehlby-Nord" beschlossen.

Am 06.02.2024 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB im Anschluss an eine Bauausschusssitzung durchgeführt.

Nachfolgend können Sie hier das Protokoll dazu und die Powerpoint Präsentation des Vorentwurfes /-konzeptes einsehen. Die Teilnehmerlisten sind zwar Bestandteil des Protokolls, werden aber hier aus Datenschutzgründen nicht mit veröffentlicht.

B-Plan Nr. 97 "Alt-Ellenberg"

Die Stadtvertretung Kappeln hat am 27.03.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 97 "Alt-Ellenberg" für den Siedlungsbereich östlich der Schlei beschlossen. Planungsziel ist der Erhalt und die Sicherung von Dauerwohnraum und der größtenteils historischen Siedlungsstruktur.

Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln mit Beschluss vom 11.06.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des B-Plans Nr. 97 „Alt Ellenberg“ ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 30.06.2025 bis zum 31.07.2025 im Internet veröffentlicht und kann unter folgendem Link eingesehen werden:

https://bob-sh.de/plan/bp97-2


Die Abgabe einer Stellungnahme ist ebenfalls bis zum 31.07.2025 an die E-Mail Adresse: bauleitplanung@stadt-kappeln.de, oder in schriftlicher Form an die Stadt Kappeln möglich.


Weitere Satzungen im Bauwesen

Stellplatzsatzung Kappeln

Ortsgestaltungssatzung für den Innenstadtbereich

Die 7. Änderung der Ortsgestaltungssatzung für den Innenstadtbereich Kappeln wurde am 20.11.2024 durch die Stadtvertretung als Satzung beschlossen.

Sie wurde am 28.11.2024 ausgefertigt und mit heutigem Datum (03.12.2024) veröffentlicht, d.h. bekanntgemacht.

Nachfolgend ist die rechtskräftige Satzung inklusive des Übersichtsplans (Anhang 1), der Farbpalette (Anhang 2) und der Begründung (Anhang 3) einsehbar. Außerdem finden Sie hier auch den Gestaltungsleitfaden als Orientierungs- und Planungshilfe.

Außerdem finden Sie hier auch den Gestaltungsleitfaden als Orientierungs – und Planungshilfe als auch die fotografische Dokumentation der betreffenden Fassaden des Geltungsbereiches Stand Februar 2025


Werbesatzung für die Altstadt

Flächennutzungsplan

Wirksamer Flächennutzungsplan und Änderungen

Neubekanntmachung des F-Planes Kappeln

Der seit 22.02.2000 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Kappeln wurde in der Fassung, die er durch die bisherigen wirksamen Änderungen bzw. Berichtigungen erfahren hat, am 12.04.2018 neu bekannt gemacht.

Er besteht aus den Planzeichnungen Teil 1 und 2.

Die Begründungen dazu können während der Dienststunden in der Bauverwaltung des Rathauses Kappeln eingesehen werden.

40. Änderung des F-Planes "ehem. Gewerbehalle, Königsberger Str. 11"

47. Änderung des F-Planes "Grauhöft"

50. Änderung des F-Planes "Herausnahme von 2 ausgewiesenen Wohnbauflächen (Barbarastraße und nördliche Wassermühlenstraße)

52. Änderung des F-Planes "Eckernförder Str., gegenüber der Jugendherberge"

Grundlage für den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 91 "Eckernförder Straße, gegenüber der Jugendherberge"

54. Änderung des F-Planes "Hafenbistro auf dem Bootssteg, Am Südhafen 3"

Änderungen des F-Planes im Verfahren

46. F-Plan-Änderung "Interkommunales Gewerbegebiet an der B 203"

Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln in seiner Sitzung am 03.11.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des B-Planes Nr. 83 der Stadt Kappeln für das Gebiet „Interkommunales Gewerbegebiet an der B203/Ostseestraße“, sowie der 46. Änderung des F-Planes der Stadt Kappeln und der Begründung inkl. Umweltbericht dazu, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 24.11.2025 bis einschl. 30.12.2025 im Internet veröffentlicht und können unter folgenden Link eingesehen werden:

https://bob-sh.de/plan/fnp46ae

Die Abgabe einer Stellungnahme ist ebenfalls bis zum 30.12.2025  an die E-Mail Adresse: bauleitplanung@stadt-kappeln.de, oder in schriftlicher Form an die Stadt Kappeln möglich.



Bauleitplanung über das Landesportal (Digitaler Atlas Nord)

Hier finden Sie zusätzlich den wirksamen Flächennutzungsplan und die rechtskräftigen Bebauungspläne und sonstigen Satzungen im Bauwesen der Stadt Kappeln im Digitalen Atlas Nord.

Hinweise zur Bedienung finden Sie hier.

Flächennutzungsplan

Bebauungspläne

Sonstige Satzungen im Bauwesen

Standortkonzept PV-Freiflächenanlagen Stadt Kappeln

Die Stadtvertretung Kappeln hat das nachfolgende Standortkonzept für großflächige Freiflächenphotovoltaikanlagen für das Gemeindegebiet der Stadt Kappeln am 15.05.2024 beschlossen. Hierin sind die möglichen Flächen als Weißflächenkartierung dargestellt und erläutert.

In Kürze wird eine Bewertungsmatrix zur Beurteilung und Auswahl der am besten geeignetsten beantragten PV-Freiflächen, die natürlich  innerhalb dieser Weißflächenkartierung liegen müssen, durch die politischen Gremien festgelegt.

Wohnraumbedarfsanalyse-Kappeln

Wohnraumbedarfsanalyse Stadt Kappeln

Mit der Wohnraumbedarfsanalyse (Stand: Januar 2025) schafft die Stadt Kappeln eine fundierte Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Wohnungsmarktes. Vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Bevölkerungsstruktur, veränderter Haushaltsgrößen und neuer Wohnbedürfnisse wird systematisch untersucht, wie sich der Bedarf an Wohnraum in den kommenden Jahren entwickeln wird.

Die Analyse berücksichtigt aktuelle Bevölkerungsdaten, demografische Trends, sozioökonomische Rahmenbedingungen sowie unterschiedliche Wohn- und Lebensformen. Daraus werden konkrete Aussagen zum kurz-, mittel- und langfristigen Wohnraumbedarf abgeleitet.

Für Bauherren und Investoren bietet die Wohnraumbedarfsanalyse eine wichtige Orientierung: Sie zeigt auf, welche Wohnformen und Zielgruppen künftig besonders relevant sind und schafft damit Transparenz und Planungssicherheit für neue Bauprojekte in Kappeln.

Baulandbeschluss Stadt Kappeln

Baulandbeschluss Stadt Kappeln

Die Stadtvertretung Kappeln hat am 18.09.2024 den nachfolgenden Baulandbeschluss gefasst. Dieser Beschluss bildet die verbindliche Grundlage für die Entwicklung neuer Wohn- und Baugebiete in Kappeln und ist insbesondere bei größeren Bauprojekten zu beachten. Der Baulandbeschluss regelt die Rahmenbedingungen für die Schaffung von neuem Baurecht und definiert klare Vorgaben für Investoren, Projektentwickler und Bauherren. Ziel ist es, eine nachhaltige, sozial ausgewogene und städtebaulich geordnete Entwicklung sicherzustellen. Dabei werden unter anderem Aspekte wie die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum, die Beteiligung an Infrastrukturmaßnahmen sowie qualitative Anforderungen an die Bebauung berücksichtigt.

Für Bauherren bedeutet dies: Bei der Planung und Umsetzung größerer Vorhaben sind die im Baulandbeschluss festgelegten Kriterien frühzeitig in die Projektentwicklung einzubeziehen. So wird gewährleistet, dass Bauprojekte im Einklang mit den städtischen Entwicklungszielen stehen und Planungssicherheit für alle Beteiligten besteht.

Informationen zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen

Am 16.01.2025 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema der Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Kappeln in der Mensa der Gemeinschaftsschule statt.

Die wichtigste Information lautet: 

Jede Ferienwohnung bzw. Ferienhaus ist genehmigungspflichtig, d.h. bedarf einer entsprechenden Nutzungsgenehmigung = Baugenehmigung

Die bei der Veranstaltung durch die Kreisbauverwaltung vorgestellte Präsentation wird hier digital zur Verfügung gestellt:

Des weiteren hat der Kreis Schleswig-Flensburg ein FAQ erstellt, das Ihnen einige Fragen beantworten kann:

FAQ Ferienwohnen / Kreis Schleswig-Flensburg