Sprungziele
Seiteninhalt

Die Historie unseres Wappens

Das Wappen der Stadt Kappeln
Das Wappen der Stadt Kappeln

Nach altem Glauben ist der Christophorus unter anderem der Beschützer der Reisenden und der Fährleute. Die Legende zu dieser Person liegt in vielerlei Verästelungen vor. Ihre Herkunft ist ungeklärt. Die bis zum Bau der Pontonbrücke im Jahre 1866 über die Schleienge bei Kappeln führende Fähre dürfte uralt sein. Funde deuten darauf hin, daß diese Verbindung alter Handelswege zumindest in der Bronzezeit (etwa 1500 v.Chr.) bestanden hat. Bald nach dem Bau der ersten Kapelle auf dem hohen Schleiufer, etwa im 12. Jahrhundert, soll sich um diesen neuen Mittelpunkt auch Handwerk und Handel angesiedelt haben. Infolge des sich nun verstärkenden Handel- und Reiseverkehrs mag etwa zu dieser Zeit auch die alte Fährverbindung ein Gewerbe geworden sein.

Die Anrufung des hl. Christophorus als Schutzpatron dieser Fähre wird wohl etwa aus dieser Zeit stammen. Der anscheinend von den Fährleuten zuerst angenommene Schutzpatron wird vermutlich auch bald von dem in der Fischerei und Schiffahrt tätigen größten Teil der Einwohner übernommen worden sein. Die Verehrung des hl. Christophorus muß tatsächlich so alt und so eng mit dem Ort verbunden gewesen sein, daß im Jahre 1793 anstatt des üblichen Wetterhahns der Christophorus als Wetterfahne auf dem Turm der neu erbauten St. Nicolai-Kirche angebracht wurde. Es ist unwahrscheinlich, daß der im Jahre 1357 erstmals urkundlich als "dat Dorp tho Cappel" erwähnte Ort damals bereits ein Wappen geführt hat. Dazu war das "Dorp" doch wohl zu klein und unselbständig. Die Obrigkeitsrechte einschließlich Siegelführung lagen damals bei den Besitzern des Gutes Roest bzw. dem Domkapitel zu Schleswig.

Erst im Jahre 1846 wurde dem Ort Cappeln durch König Christian dem VII. von Dänemark, der unter anderem auch Herzog zu Schleswig war, die Fleckengerechtigkeit und damit eine weitgehende Selbstständigkeit verliehen. Die nun für Cappeln verbindliche Fleckenordnung, auf vielen Gebieten eine Art Vorläuferin der heutigen Gemeindeordnung, schreibt auch vor, daß in bestimmten Fällen ein Fleckensiegel zu verwenden ist.

So wurde am 25.07.1846 ein erstes ortsbezogenes Siegel vom Fleckencollegio angenommen. Beschlüsse über die Gestaltung des Siegels liegen nicht vor. Der erste bekannte Siegelabdruck vom 28. August 1846 zeigt den Christophorus, rechts und links begleitet von je drei Fischen, in ganz ähnlicher Form wie heute, allerdings nicht in einem Wappenschild. Nach der Form und Flossenstellung sollen diese Fische offensichtlich Heringe darstellen, nach dem Haupterwerbszweig der Fleckenbewohner. Die Beschriftung am oberen Rand lautet "Flecken Cappeln". Nach der Verleihung der Stadtrechte im Jahre 1870 war eine Neubeschriftung des Siegels notwendig. Zu dieser Zeit wurde auch die Schreibweise des Ortsnamen in "Kappeln " geändert. Das Siegelbild wurde fast unverändert übernommen.

Etwa zur gleichen Zeit ist wohl erstmals ein farbiges Stadtwappen geschaffen worden. Wappenemblem war aufgrund des bisherigen Siegelbildes der Christophorus.

Die Darstellung der Figur wich allerdings, wohl infolge "künstlerischer Freiheit", erheblich von der auf dem Siegel ab. Die Farben waren auch nicht glücklich gewählt. Die Hauptfarbe war gelb. Die Farben wurden später nach freiem Ermessen mehrfach geändert. Die britische Militärregierung hat mit Erlaß vom 24. Mai 1946 die Weiterführung des Stadtwappens und somit auch des Siegels in der bisherigen Form genehmigt. Mehrere Versuche, das Wappen heraldisch richtig zu gestalten, scheiterten infolge von unterschiedlichen Vorschlägen und verschiedenen Ereignissen. Erst im Jahre 1958 begannen die Vorarbeiten zur Gestaltung des heute vorliegenden Wappens. Die Stadt Kappeln hat zusammen mit dem Heraldiker Lippert aus Brunsbüttelkoog ein Wappen entworfen, das der bisherigen Überlieferung voll entspricht. Neue Zusätze wurden nicht aufgenommen. Es sollte lediglich eine amtliche Grundlage zur Genehmigung besonders hinsichtlich der Farbzusammenstellung geschaffen werden. Der Vorschlag des Landesarchivs in Schleswig wurde hierbei berücksichtigt. Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 16. Mai 1962 den Entwurf von Lippert zugestimmt. Das nun heraldisch einwandfrei gestaltete und historisch begründete Wappen der Stadt Kappeln wurde im Jahre 1963 vom Innenminister des Landes Schleswig- Holstein genehmigt.

Schild in Silber. Der Christophorus in Vorderansicht mit rotem Mantel, barhaupt mit silbernem Haar und Bart. Die nackten Beine in abwechselnd blauen und silbernen Wellen verschwindend. In der rechten Hand einen astförmigen braunen Stab, mit der linken Hand das Christuskind auf seinen Schultern haltend. Das Christuskind nackt mit goldenem Haar, die rechte Hand segnend erhoben, mit der linken Hand die goldene Weltkugel auf seinem linken Knie umfassend. Drei blaue Heringe auf jeder Seite begleiten den Christophorus.

Autor: Hans-Peter Wengel