Nr. 74 „Schleiterrassen“ der Stadt Kappeln für die Stellplätze und Nebenanlagen im zentral gelegenen WA-10-Gebiet und Durchführung der öffentlichen Auslegung des gebilligten Entwurfes gemäß § 3 (2) BauGB">
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29.02.2024

Aufstellung einer 5. textlichen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Schleiterrassen“ der Stadt Kappeln für die Stellplätze und Nebenanlagen im zentral gelegenen WA-10-Gebiet und Durchführung der öffentlichen Auslegung des gebilligten Entwurfes gemäß § 3 (2) BauGB

Die Stadtvertretung Kappeln hat am 21.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für eine 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Schleiterrassen“ gefasst. Planungsziel ist die Anpassung der notwendigen Stellplätze und der Größe der Nebenanlagen im zentral gelegenen WA-10-Gebiet. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Die Bebauungs-Plan-Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB durchgeführt, so dass sowohl auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als auch auf einen Umweltbericht verzichtet wird.

Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln in seiner Sitzung am 12.02.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 und der Begründung dazu liegen in der Zeit vom
11.03. bis einschl. 12.04.2024 im Rathaus Kappeln, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nummer 23, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr und Do. nachmittag 14:00 bis 17:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse »www.kappeln.de« eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt@stadt-kappeln.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der abschließenden Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

24376 Kappeln,
den 29.02.2024 Stadt Kappeln
(LS.) Der Bürgermeister
gez. Stoll
Bürgermeister

Autor/in: Elke von Hoff