Nr. 70 der Stadt Kappeln für das Gebiet „östlich der Wassermühlenstraße, gegenüber der Straße Neukappeln“">
Sprungziele
Seiteninhalt
11.04.2024

Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 der Stadt Kappeln für das Gebiet „östlich der Wassermühlenstraße, gegenüber der Straße Neukappeln“

Die Stadtvertretung Kappeln hat in ihrer Sitzung am 27.03.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 der Stadt Kappeln für das Gebiet „östlich der Wassermühlenstraße, gegenüber der Straße Neukappeln“, bestehend aus dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.
Die Bebauungsplanänderung tritt mit Beginn des 12.04.2024 in Kraft. Alle Interessierten können die B-Plan-Änderung und die Begründung dazu von diesem Tage ab in der Stadtverwaltung Kappeln, Rathaus, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nr. 21, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt und unter der Adresse www.kappeln.de einzusehen.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Kappeln geltend gemacht worden sind.
Dasselbe gilt für die nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 und 2 BauGB).
Nach § 4 Absatz 3 GO ist eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Bebauungsplanänderung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

24376 Kappeln, den 11.04.2024

Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
gez. Dr. K. Sander
stellv. Bürgermeister

Autor/in: Elke von Hoff