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Kommunale Wärmeplanung


Mit der Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein ist die Stadt Kappeln zur Aufstellung einer fortschreibungsfähigen kommunalen Wärme- und Kälteplanung (WKP) bis Ende 2024 verpflichtet. Die kommunale Wärmeplanung soll Wege und Möglichkeiten aufzeigen um das gesetzlich vorgeschriebene Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu erreichen. 

Die erforderlichen Planungsleistungen wurden von der Stadtverwaltung ausgeschrieben und im November 2023 der Auftrag an die Unternehmen GP JOULE Consult und Zeiten°Grad vergeben. 
Im Dezember 2023 fand eine interne Auftaktveranstaltung zwischen der Stadtverwaltung und den Auftragnehmenden statt.
Im März 2024 wurde auf der Einwohnerversammlung die Wärmeplanung und das Planungsbüro erstmalig allgemein vorgestellt.

Im Planungsverlauf bis Ende des Jahres 2024 folgen auf eine umfassende Bestandsanalyse und der Prognose zukünftiger Wärmebedarfe eine Potenzialanalyse und die Aufstellung eines Zielszenarios mit anschließendem möglichen Maßnahmenprogramm. Während des gesamten Prozesses wird die Öffentlichkeit in regelmäßigen Abständen über den Stand der Planungen informiert.

Die vornehmlich genutzten Kommunikationswege hierbei sind die städtische Homepage, die Tagespresse und einzelne öffentliche Informationsveranstaltungen.


Termine und Ergebnisse





Das A und O der kommunalen Wärmeplanung

Hintergrund und Zielsetzung

Den Wärmesektor klimafreundlich zu gestalten stellt derzeit eine der drängendsten Aufgaben auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft dar. Den Kommunen kommt auf diesem Transformationspfad eine ganz besondere Bedeutung zu. Als die Akteure vor Ort, bei denen sich die Interessen aller – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gewerbetreibenden, öffentlichen und privaten Handelnden – bündeln, liegt eine entscheidende Verantwortung in ihrer Hand.

Das Land Schleswig-Holstein hat daher im novellierten Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG SH) einen Fokus auf dieses Thema gelegt und Kommunen bestimmter Größe und Funktion zur Aufstellung und Fortschreibung einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung verpflichtet. Da die Stadt Kappeln im zentralörtlichen System Schleswig-Holsteins als Unterzentrum mit Funktion eines Mittelzentrums eingeordnet ist, besteht gemäß §37 EWKG SH die Pflicht zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit einer Fertigstellungsfrist zum Ende des Jahres 2024. Ziel dabei ist, mittels systematischer Planungen bis 2045 Treibhausgasneutralität im Wärmesektor in Schleswig-Holstein zu erreichen.

Dies bedeutet konkret, dass Wärme nicht mehr aus fossilen Quellen erzeugt wird; an Stelle von Öl und Gas müssen regenerative Energieträger wie solare oder geothermische Energie, Ökostrom oder Energie aus nachhaltiger Biomasse treten.

Ebenso sollen Potentiale aus der Nutzung von Abwärme, wie beispielsweise aus Industrie und verarbeitendem Gewerbe, deutlich mehr in die Betrachtung von Wärmeversorgungen von Gebäuden miteinbezogen werden.

Hierbei ist die kommunale Wärmeplanung ein strategischer Prozess der mindestens alle 10 Jahre nach Aufstellung fortgeschrieben wird und den aktuellen Entwicklungen und Fortschritten anzupassen ist.

Es sollen so Art, Stärke und Lage von Wärmequellen und -senken in der Stadt identifiziert, erfasst und bewertet werden, sinnvolle Verknüpfungen und sich ergänzende Nutzungen verschiedener Quellen herausgearbeitet und Flächen für zukünftige regenerative Erzeugung von Wärme und Kälte ausgemacht und entwickelt werden. Dies alles mit einer Ausrichtung auf eine möglichst nachhaltige und zugleich wirtschaftliche Auswahl der verfügbaren Optionen.

Ablauf

Die Kommunale Wärmeplanung beinhaltet die nachstehende Planungsschritte, die im weiteren Verlauf genauer erläutert werden:

1. Bestandsanalyse

Hier werden Verbrauchsdaten der Netzbetreiber und der zuständigen Bezirksschornsteinfeger zusammengestellt und ausgewertet. Diese enthalten wesentliche Informationen über den Gebäudebestand, Wärmeverbräuche, Heizsysteme und Energieträger.

Diese Daten werden dem Planungsbüro so zusammengefasst und anonymisiert übermittelt, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder -gebäude gezogen werden können.

Aus den zusammengetragenen Daten werden zukünftige Wärmebedarfe, der aktuelle Erzeugungsmix und die Höhe der Treibhausgasemissionen in Kappeln bestimmt.

2. Prognose zukünftiger Wärmebedarfe

Im Anschluss an die Bestandsanalyse die Entwicklung der Wärmebedarfe in den Jahren bis 2045 abgeschätzt. Dabei hängt die Prognose von diversen Parametern ab:

• Aktuelle Rate der energetischen Gebäudesanierung
• Änderungen im Gebäudebestand (Neubau, Nachverdichtung o.ä.)
• Dynamiken in lokaler Wirtschaft (Neuansiedlungen, Abwanderungen, Effizienzmaßnahmen etc.)
• Demografische Entwicklungen
• Änderung der Nutzungsgewohnheiten
• Klimawandeleffekte (z.B. höherer Kühlbedarf)

3. Potentialanalyse

Hier werden alle in der Kommune verfügbaren lokalen klimafreundlichen Wärmequellen analysiert und visualisiert:

• Biomasse
• Geothermie
• Solarthermie auf Frei- und Dachflächen
• Umweltwärme
• Abwärme aus Biogasanlagen und/oder Industrie/Gewerbe und kommunalem Abwasser
• Strom aus Photovoltaik und/ oder Windkraft zur Bereitstellung von Wärme
• Kraft-Wärme-Kopplung

Zusätzlich werden Potentiale zur Senkung von Wärmebedarfen geprüft, die beispielsweise durch Steigerungen der energetischen Gebäudesanierungsraten erreicht werden können.

4. Zielszenarien

Auf Grundlage der erstellten Treibhausgasbilanz werden konkrete Versorgungs- bzw. Zielszenarien für die Wärmeversorgung in Kappeln entwickelt und einander gegenübergestellt. Hierbei spielen neben der Endenergieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien insbesondere Wirtschaftlichkeit und CO2-Einsparungen eine entscheidende Rolle.

Im Anschluss wird aus mehreren Szenarien ein Zielszenario ausgewählt, genauer ausgestaltet, detailliert beschrieben und ein Treibhausgasminderungspfad abgeleitet.

Hieraus soll eine flächenhafte Darstellung abgeleitet werden, für beispielsweise:

• Eignungsgebiete für bestimmte Technologien
• zusammengefasste Gebiete für eine mögliche gleichartige Wärmeversorgung
• Gebiete, die für eine zentrale Versorgung geeignet sind (z.B. Wärmenetze)
• Ausweisung von Gebieten mit möglichen Einzelversorgungslösungen
• identifizierte Standorte für Versorgungsstruktur/Großversorger aus regenerativen Energien (zum Beispiel Großwärmepumpen, Biomasse o.ä.)
• bereits bestehende Strukturen (zum Beispiel Anlagen und Abwärme) mit Ausbaupotential

Dies geschieht sowohl für das Ziel bis 2045 als auch für Zwischenziele in den Jahren 2030 und 2040

5. Maßnahmenprogramm

Die zur Erreichung des Zielszenarios notwendige Maßnahmen werden konkret aufgelistet und umsetzungsnah beschrieben. Ziel des Maßnahmenkatalogs ist es, klar und deutlich aufzuzeigen, welche Schritte wann, wie und von welchem Akteur unternommen werden können / müssen.

Dies geschieht unter Berücksichtigung nachfolgender Punkte:

• Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden mit Priorisierung und Zeitplanung
• Maßnahmen zu Einsatz und zur Erzeugung regenerativer Energien und Abwärme
• Maßnahmen zur Reduzierung und CO2-neutralen Deckung des Wärmeenergiebedarfs
• Notwendige Voraussetzungen zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen
• Auflistung möglicher Umsetzungshemmnisse und Handlungsoptionen zur Überwindung

Parallel dazu findet eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit statt.

Wichtigstes Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist die stetige transparente Aufklärung der Bevölkerung. Es soll Raum für Fragen und die Aufklärung von Unsicherheiten gegeben werden. Hierzu findet eine regelmäßige Berichterstattung über den Planungsstand auf der Internetseite und der Presse statt. Zudem werden öffentliche Informationsveranstaltungen angeboten.

Zeitstrahl
Zeitstrahl

Im folgenden Glossar werden Schlüsselbegriffe und Konzepte erläutert, die im Kontext der kommunalen Wärme- und Kälteplanung von Bedeutung sind.

Glossar

A

Abwärme

Industriell erzeugte Wärme, die ungenutzt ist bzw. „übrig“ bleibt.
Je nach verbleibender Temperatur sind unterschiedliche Nutzungen möglich:

• Wärmerückgewinnung: Rückführung in den Produktionsprozess, in dem sie erzeugt wurde
• Raumwärme und Warmwasser
• Umwandlung in Strom

B

Biomasse

Organische und pflanzliche Rohstoffe, die zur Energieerzeugung genutzt werden können, z.B.

• Holz
• Mais / Getreide
• Stroh
• Zuckerrüben
• Schilf/Gräser
• Gülle/Bioabfall//Klärschlamm

D

Dekarbonisierung 

Abwendung von Prozessen, die viel Kohlenstoffdioxid (englisch: carbon) produzieren, zu solchen, die niedrigere Ausstöße aufweisen. Insbesondere Verzicht auf fossile Energieträger (Öl, Gas, Kohle etc.) und deutlich höherer Einsatz regenerativer Energien (Sonnenenergie, Wasser, Biomasse etc.).

G

Geothermie

Geothermie bedeutet Erdwärme und meint damit die in der Erdoberfläche gespeicherte / erzeugte Wärmeenergie und deren Nutzung zu Heizzwecken oder Stromerzeugung.

Die Wärme entsteht durch einen dauerhaft fließenden Wärmestrom aus dem heißen Erdinnern in Richtung der kalten Erdoberfläche und wird unterschieden zwischen oberflächennaher und Tiefengeothermie.

Oberflächennahe Geothermie wird die Nutzung aus bis zu 400 m Tiefe genannt und erfolgt mittels Erdwärmesonden.

Tiefengeothermie wird die Nutzung ab 400 m bis zu mehreren Kilometern Tiefe genannt und erfolgt mittels Tiefbohrungen.

K

Kraft-Wärme-Kopplung

Als Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bezeichnet man einen Prozess, bei dem gleichzeitig zur Umwandlung elektrischer Energie nutzbare Wärme gewonnen werden kann. Diese anfallende Wärme kann dann entweder in den Prozess zurückgeführt werden oder zu Heizzwecken bzw. zur Warmwasserbereitung genutzt werden.

P

Photovoltaik

Nutzung von Sonnenenergie zur Produktion von Strom mittels Solarzellen.

S

Solarthermie

Nutzung von Sonnenenergie zum Gewinn von Wärme, die dann zur Produktion von Strom genutzt werden kann.

T

Treibhausgaseffekt

Durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern (Öl, Gas, Kohle) gelangt immer mehr CO2 in die Atmosphäre, wo es zusammen mit anderen Gasen einen Teil der Wärme auf die Erde zurück reflektiert, die früher in das Weltall entweichen konnte. Eintretende Sonnenstrahlen werden verstärkt, wodurch sich die Erde immer weiter aufheizt, wie in einem Treibhaus.

Treibhausgasemissionen

Treibhausgas-Ausstöße, insbesondere CO2, durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle).

U

Umweltwärme

Wärme aus der Luft, Wasser oder Boden. Z.B. als Wärmequelle für Wärmepumpen. 

W

Wärmeenergiebedarf

Die Menge an Wärme, die abhängig von der Nutzfläche benötigt wird um ein Gebäude auf eine bestimmte Temperatur zu heizen.



Paragraph
Paragraph

Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Energiewende und Klimaschutz sind essenzielle Instrumente zur Lenkung und Förderung nachhaltiger Entwicklungen in der Energiebranche und darüber hinaus. Sie umfassen eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien auf nationaler und regionaler Ebene, die darauf abzielen, den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. 


Landesebene

Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG)
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?a=EWKSG_SH

Bundesebene

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
https://www.gesetze-im-internet.de/geg/

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/


Pressemitteilungen

weiterführende Links

Deutsche Energie-Agentur (dena)

https://www.dena.de/startseite/

Energieeffizienz-Expertenliste
https://www.energie-effizienz-experten.de/

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA)

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html

Förderwegweiser Energieeffizienz
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienzwegweiser/energieeffizienzwegweiser_node.html

Bundesförderung für effiziente Gebäude
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

https://www.kfw.de/kfw.de.html

Kontakt und Projektkoordination


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Stadt Kappeln 
Bianca Meyer-Siedentop

Reeperbahn 2
24376 Kappeln

Telefon: +49 4642 183-59
Fax: +49 4642 183-28
E-Mail: bianca.meyer-siedentop@stadt-kappeln.de
Web: https://kappeln.de

Anna de Groot, Portraitfotoshooting GP Joule in Reussenköge am 20. und 21.02.2023
Anna de Groot, Portraitfotoshooting GP Joule in Reussenköge am 20. und 21.02.2023

GP JOULE Consult GmbH & Co. KG

Anna de Groot

Büro Reußenköge
Cecilienkoog 16
25821 Reußenköge

Tel.: +49 4671 6074-649
Mobil:+49 170 6945147
E-Mail: a.degroot@gp-joule.de
Web: https://www.gp-joule.de

Jan Möller
Jan Möller

Zeiten°Grad
Krug und Poggemann eGbR

Jan Möller

Web: https://www.zeitengrad.de