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Eckpunkte »Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023«

Stand 01.11.2023

I.

Land und Kommunen verständigen sich auf einen „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023“ für kommunale Infrastruktur, Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Akut- und Wiederherstellungsmaßnahmen des Küstenschutzes.

II.

Die Finanzierung der Wiederaufbaumaßnahmen aus diesem erfolgt solidarisch zu je gleichen Teilen zwischen Land und Kommunen. Die solidarische Finanzierung umfasst auch Zinsen und Verwaltungskosten von externen Dienstleistern (z. B. Investitionsbank), soweit diese anfallen.

III.

Land und Kommunen gehen nach aktuellen Schätzungen1 von einem erforderlichen Mittelvolumen i.H.v. rund 200 Mio. Euro aus, welches sich durch weitere Kostenschätzungen bzw. an Hand des konkret gestellten Antragsvolumens noch verändern kann. Für Akut- und Wiederherstellungsmaßnahmen des Küstenschutzes (Deiche, Regionaldeiche, Dünen u.ä.) ist innerhalb des genannten Mittelvolumens ein fester Betrag von 40 Mio. Euro vereinbart worden.

IV.

Aus dem „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023“ werden insbesondere folgende Wiederaufbaumaßnahmen finanziert:
1. Maßnahmen zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastrukturen gem. der noch abzustimmenden Richtlinie mit einer Förderquote von 75 Prozent.
2. Maßnahmen zum Wiederaufbau von Einrichtungen der Daseinsvorsorge in den Kommunen (z. B. Kita in priv. Trägerschaft, Jugendzentren) gem. der noch abzustimmenden Richtlinie mit einer Förderquote von 50 Prozent.
3. Akut- und Wiederherstellungsmaßnahmen des Küstenschutzes (Deiche, Regionaldeiche, Dünen u.ä.) mit einer Förderquote von 90 Prozent.

V.

Die von der Flut betroffenen Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung der jeweiligen Maßnahmen zum Wiederaufbau kommunaler Infrastrukturen (Zf. IV.1.) mit einem Eigenanteil i.H.v. 25 Prozent2 gemäß der hierzu zu entwickelnden Förderrichtlinie. Der geleistete Eigenanteil der betroffenen Kommunen wird auf die hälftige Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung des „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023“ angerechnet. Der Restbetrag der auf die kommunale Ebene entfällt, ist ein „Kommunaler Solidarbeitrag“, der (siehe I) alle Kosten umfasst.3

VI.

Die jeweils für die Regionaldeiche Verantwortlichen (Wasser- und Bodenverbände, Kommunen) tragen einen Eigenanteil von 10 Prozent. Der geleistete Eigenanteil wird auf die hälftige Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung des „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023“ angerechnet.

VII.

Die Finanzierung des kommunalen Solidaranteils am „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023“ erfolgt gestreckt mit Hilfe des Kommunalen Finanzausgleichs. Die Kommunen prüfen eine alternative Bereitstellung ihres solidarischen Finanzierungsbeitrags.

VIII.

Um den Kommunen die Finanzierung ihres gemeindebezogenen Eigenanteils zu ermöglichen, wird das Innenministerium die haushaltsrechtliche Genehmigungspraxis vereinfachen.

IX.

Eine mögliche Beteiligung des Bundes oder weiterer Dritter an den beschriebenen Maßnahmen reduzieren den von Land und Kommunen aufzubringenden Betrag zu gleichen Teilen.



1 Der Betrag von 200 Mio. Euro setzt sich mit Stand 1.11.2023 wie folgt zusammen: 140 Mio. Euro gemeldete Schäden an Infrastrukturen, 20 Mio. Euro Vorsorgebetrag priv. Daseinsvorsorge und 40 Mio. Euro für Küstenschutzmaßnahmen (s.o.).
2 Entspricht einer Förderquote i.H.v. 75 Prozent.
3 Das bedeutet, dass der Finanzierungsanteil des Landes am Wiederaufbaufonds technisch mehr als 50 Prozent beträgt.