Stellenausschreibung: Garten- und Landschaftsbauer/in (m/w/d) für den städtischen Bauhof
Die Stadt Kappeln erfährt zurzeit einen Strukturwandel mit starker Entwicklungsdynamik. Mit ihrer naturnahen Lage an Schlei und Ostseeküste bietet sie Einwohner*innen und zuziehenden Bürger*innen aus dem ganzen Bundesgebiet ein sehr hohes Maß an Lebensqualität.
Wir als Stadtverwaltung verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen und haben es uns zur Aufgabe gemacht, Kappeln als attraktiven Lebens-, Arbeits- und Erholungsstandort zu etablieren und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Der städtische Bauhof beschäftigt derzeit ca. 20 Mitarbeiter und kümmert sich um die vielfältigen Belange im gesamten Stadtgebiet Kappeln.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Stelle eines/einer Garten- und Landschaftsbauer/in (m/w/d) für den städtischen Bauhof zu besetzen.
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Wir freuen uns über engagierte Talente und erfahrene Fachkräfte, die uns unterstützen möchten. Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen alle Bewerbungen. Als Arbeitgeber fördern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Die Vergütung erfolgt, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, bis zur Entgeltgruppe 6 TVÖD.
Die Vorgaben des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) für Menschen mit Behinderung, des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) werden berücksichtigt.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Lorenzen 0 46 42 / 183 201 gerne zur Verfügung.
Bewerbungen werden – bevorzugt online mit einem Anhang im pdf-Format – mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Arbeits- und Prüfungszeugnisse), bis zum 27. Mai 2026 erbeten an den Bürgermeister der Stadt Kappeln unter der Mail-Adresse bewerbung@stadt-kappeln.de.
Es können nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden. Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgeschickt und nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Vor der Einstellung ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Kappeln, den 08. Mai 2026
gez. Stoll
Bürgermeister